Ablauf einer Konversion
Der typische Ablauf einer Konversion von Militärflächen besteht aus mehreren Phasen. Vor der eigentlichen Vermarktung sind regelmäßig Grundlagenermittlungen, städtebauliche Bestandsaufnahmen und Planungen sowie eine immobilienwirtschaftliche Standortanalyse durchzuführen. Der Konversionsprozess in Schweinfurt wird daher eine Herausforderung für mehrere Jahre darstellen.
Rückgabeankündigung und Kontaktaufnahme
Der Konversionsprozess wird durch die Ankündigung des Endes einer militärischen Nutzung eines Grundstücks ausgelöst. Der erste Schritt im eigentlichen Konversionsprozess ist die aktive Kontaktaufnahme der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Kommune als Planungsträgerin. Dabei werden der Bedarf und erste Nutzungsvorstellungen für die zivile Anschlussnutzung erörtert.
Eine frühzeitige Abstimmung ist ausschlaggebend. Daher erfolgt die Kontaktaufnahme unmittelbar nach der Bekanntgabe der Rückgabeentscheidung.
Zielführend ist die Vereinbarung von Arbeits- und Kommunikationsstrukturen in Form von regelmäßig stattfindenden Arbeits- und Lenkungskreisen, in denen Probleme frühzeitig erkannt, gemeinsam erörtert und Lösungen gefunden werden können. Bereits in dieser Phase der Anentwicklung kann eine immobilienwirtschaftliche Standortanalyse durchgeführt werden.
Bestandsanalyse
Vor einer Verwertung nimmt die BImA stets Altlasten- und Kampfmittelerkundungen und, soweit erforderlich, weitere Untersuchungen vor. Damit kommt die BImA ihren gesetzlichen Verpflichtungen als Grundstückseigentümerin im Sinne einer nachhaltigen und effektiven Gefahrenabwehr nach.
Rückgabe
Mit der Rückgabe erlangt die BImA Verfügungsgewalt über die Liegenschaften, die bereits in ihrem Eigentum stehen. Falls sich die Konversionsfläche im Eigentum Dritter befindet, wird lediglich der Mietvertrag beendet.
Für die Dauer der militärischen Nutzung sind die Militärflächen dem kommunalen Planungsrecht entzogen und unterliegen dem Fachplanungsrecht des Bundes nach § 37 Baugesetzbuch (BauGB). Nach Aufgabe der militärischen Nutzung ist für eine zivile Anschlussnutzung durch Dritte in der Regel eine Neubeplanung durch die Kommunen erforderlich. Diese verfügen aufgrund ihrer Planungshoheit über das wesentliche Instrument zur Steuerung der Umnutzungsplanung.
Möglicher Ablauf einer Konversion; zeitliche Abweichungen beziehungsweise Überschneidungen sind möglich
Zwischen- und Mitbenutzung
Unter Umständen kann eine Zwischennutzung nach dem Ende der militärischen Verwendung dazu beitragen, Vandalismus und Substanzverlust zu vermeiden, Neuansiedlungen zu fördern und damit die Konversionsentwicklung zu beschleunigen. Auch die Chancen auf eine zeitnahe nachhaltige Anschlussnutzung können sich dadurch erhöhen.
Konversionsvereinbarungen
Zur Verfestigung einer partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit bietet die BImA den Ländern und Kommunen den Abschluss von Konversionsvereinbarungen an. Während die Vereinbarungen mit den Kommunen ins Detail gehen, können mit den Ländern gemeinsame überregionale Ziele festgelegt werden. Der Abschluss von Konversionsvereinbarungen mit Kommunen hat sich als erfolgreiches Instrument vielfach bewährt.
Nutzungskonzept und Vermarktung
Unter Einbeziehung des Bedarfs am Markt ist zunächst ein abgestimmtes Nutzungskonzept für die Konversionsfläche zu entwickeln. Die anvisierte Nachnutzung muss dabei die städtebaulichen und strukturpolitischen Ziele der Kommune und des Landes sowie die Verwertungsaufgaben der BImA berücksichtigen.
Sobald ein mit der Kommune abgestimmtes Nutzungskonzept für die Konversionsfläche vorliegt, kann die darauf basierende Wertfindung erfolgen. Anschließend beginnt die Vermarktungsphase, sofern nicht die Kommune oder Gebietskörperschaft im Rahmen der Erstzugriffsoption die Liegenschaft käuflich erwirbt. In der Regel erfolgt die Vermarktung durch eine gezielte Marktansprache am offenen Immobilienmarkt. Die Kommune ist in dieses Verfahren als Planungsträgerin eingebunden.
Eine strukturierte und ergebnisorientierte Bürgerbeteiligung durch die Kommunen am Planungsprozess über den im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Umfang hinaus wird von der BImA unterstützt und befürwortet.
Abschluss der Konversion
Mit dem Verkauf der Liegenschaft beispielsweise an einen Investor, der sie auf Grundlage eines Entwicklungskonzepts saniert oder bebaut, ist die Konversion abgeschlossen.
Praxisratgeber Militärkonversion
Der "Praxisratgeber Militärkonversion" des Bundesverkehrsministeriuns dient als Vorbereitung für die Militärkonversion ab 2014.