Konversion
Wissenswertes zum Thema Konversion:
Der typische Konversionsprozess erfolgt in unterschiedlichen Schritten: Rückgabeankündigung und Kontaktaufnahme, Bestandsanalyse, Konversionsvereinbarung, Nutzungskonzeption, Rückgabe, Vermarktung und Abschluss durch den Verkauf an einen Investor.
Erfolgreiche Konversion bedeutet immer einen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten.
Konversionsvereinbarungen festigen die partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der BImA und den Kommunen, die für das Planungsrecht zuständig sind.
Eine Zwischennutzung von Konversionsflächen kann dabei helfen, Vandalismus und Substanzverlust zu vermeiden sowie die Konversionsentwicklung zu beschleunigen.
Dank einer Neuregelung vom 21. März 2012 haben die Kommunen bei allen ehemaligen Militärflächen auf ihrem Gebiet eine „Erstzugriffsoption“ und können diese zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe ohne Bieterverfahren erwerben.
Nach dem Beschluss des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 26. September 2018 kann die BImA den Kommunen beim Erwerb von Liegenschaften, für bestimmte Nutzungszwecke Kaufpreisnachlässe gewähren. Nähers hierzu regelt die Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018)“ in der Fassung vom 29. August 2018.